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Abfall: Elektroschrott entsorgen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).Spezielle Hinweise für - Kreis Schwalm-Eder-KreisSpezielle Hinweise für Kreis Schwalm-Eder-KreisSie haben eine Dienstleistung ausgewählt, die von der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda angeboten wird. Um weitere Informationen und Ansprechpartner zu dieser Dienstleistung zu erhalten, wählen Sie bitte die Internetseite http://www.a-lf.de. Spezielle Hinweise für Kreis Schwalm-Eder-KreisSie haben eine Dienstleistung ausgewählt, die von der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda angeboten wird. Um weitere Informationen und Ansprechpartner zu dieser Dienstleistung zu erhalten, wählen Sie bitte die Internetseite http://www.a-lf.de.Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte