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Namensänderung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Ihr Familienname und Ihr Vorname kann geändert werden. Sie müssen für die Änderung einen wichtigen Grund haben. Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als das öffentliche Interesse oder ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung Ihres Namens.
Spezielle Hinweise für - Kreis Schwalm-Eder-KreisÖffentlichrechtliche Änderung von Vor- und Familiennamen aus wichtigem Grund, wenn namensrechtliche Erklärungen nach anderen Vorschriften (BGB, BVFG) bei den Standesämtern nicht möglich sind.