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Genehmigung eines Fliegenden Baus beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.).
Fliegende Bauten bedürfen einer Ausführungsgenehmigung mit Prüfbuch. Zur Ersterteilung der Genehmigung ist ein Antrag bei der Genehmigungsstelle zu stellen.
Die Ausführungsgenehmigung und das Prüfbuch werden von der Genehmigungsstelle des Regierungspräsidiums Gießen erstellt.Spezielle Hinweise für - Kreis Schwalm-Eder-KreisZuständigkeitsbereiche:
Bad Zwesten, Fritzlar, Gudensberg, Niedenstein - Herr Noske (Telefon: 05681 - 775 626; e-mail: jochen.noske@schwalm-eder-kreis.de )
Knüllwald - Frau Jacob-Clobes (Telefon 05681 - 775 647; e.mail: stephanie.jacob-clobes@schwalm-eder-kreis.de
Edermünde, Guxhagen, Körle, Melsungen, Spangenberg - Frau Altrichter (Telefon: 05681 - 775 627; e-mail: tanja.altrichter@schwalm-eder-kreis.de )
Homberg, Malsfeld, Neuental, Oberaula, Wabern - Herr Rininsland ( Telefon: 05681 - 775 628; e-mail: dieter.rininsland@schwalm-eder-kreis.de )
Borken, Neukirchen, Schwarzenborn - Frau Erfurt ( Telefon: 05681 - 775 633; e-mail: julia.erfurt@schwalm-eder-kreis.de )
Felsberg, Jesberg, Schwalmstadt - Herr Stöcker ( Telefon: 05681 - 775 632; e-mail: hans-juergen.stoecker@schwalm-eder-kreis.de )
Frielendorf, Gilserberg, Morschen, Ottrau, Schrecksbach, Willingshausen - Herr Wenderoth ( Telefon: 05681 - 775 630; e-mail: bernd.wenderoth@schwalm-eder-kreis.de )
Sonderbauten Frau Meißner (Telefon: 05681 - 775 616; e-mail: heike.meissner@schwalm-eder-kreis.de ), Frau Jacob-Clobes (Telefon 05681 - 775 647; e.mail: stephanie.jacob-clobes@schwalm-eder-kreis.de ) und Herr Richter ( Telefon: 05681 - 775 615; e-mail: kai-uwe.richter@schwalm-eder-kreis.de
Welche Fristen muss ich beachten?
Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmalig aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer sog. Ausführungsgenehmigung, die von der Bauaufsichtsbehörde erteilt wird. Die Genehmigung gilt je nach Art der Anlage und Ausführung zwischen 1 und 5 Jahren und kann jeweils um den Zeitraum der Gültigkeit der Ausführungsgenehmigung verlängert werden. Ausführungsgenehmigungen anderer Bundesländer gelten auch im Land Hessen.
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
Antragsfrist: 6-8 Wochen
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie, dass die erforderlichen Unterlagen je nach Art des Fliegenden Baus variieren. Grundsätzlich müssen alle Bauteile durch Zertifikate als Bauprodukte nachgewiesen werden. Alternativ kann die Zertifizierung des Herstellers nach der Ausführungsnorm nachgewiesen werden. Sollte beispielsweise Zeltplanen verwendet werden, sind diese als schwer entflammbar nach DIN 4102 nachzuweisen. Die Konstruktion ist durch eine statische Berechnung nachzuweisen und durch eine anerkannte Prüfstelle prüfen zu lassen.
Die Prüfstelle prüft zum einen die statische Berechnung und zum anderen die Anlage vor Ort.