- Digitaler Service
- Rathaus
- Leben und Wohnen
- Freizeit und Tourismus
Nachbarschaftsangelegenheiten (Baurecht)
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthalten die Hessische Bauordnung sowie das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung verschiedene Vorschriften, die auch dem Schutz der Nachbarn dienen.
Hierzu zählen z. B. die Festsetzung eines Bebauungsplans über die zulässige bauliche Nutzung durch Ausweisung von Baugebieten sowie die bauordnungsrechtlichen Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben. So können diese in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen.
Neben diesem öffentlich-rechtlichen Aspekt gibt es noch das Hessische Nachbarrechtsgesetz, das dem Zivilrecht zugeordnet ist. Die Bauaufsichtsbehörden sind nicht befugt, zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen oder hierzu Rechtsauskünfte zu erteilen.Spezielle Hinweise für - Kreis Schwalm-Eder-KreisZuständigkeitsbereiche:
Bad Zwesten, Fritzlar, Gudensberg, Niedenstein - Herr Noske (Telefon: 05681 - 775 626; e-mail: jochen.noske@schwalm-eder-kreis.de )
Knüllwald - Frau Jacob-Clobes (Telefon 05681 - 775 647; e.mail: stephanie.jacob-clobes@schwalm-eder-kreis.de
Edermünde, Guxhagen, Körle, Melsungen, Spangenberg - Frau Altrichter (Telefon: 05681 - 775 627; e-mail: tanja.altrichter@schwalm-eder-kreis.de )
Homberg, Malsfeld, Neuental, Oberaula, Wabern - Herr Rininsland ( Telefon: 05681 - 775 628; e-mail: dieter.rininsland@schwalm-eder-kreis.de )
Borken, Neukirchen, Schwarzenborn - Frau Erfurt ( Telefon: 05681 - 775 633; e-mail: julia.erfurt@schwalm-eder-kreis.de )
Felsberg, Jesberg, Schwalmstadt - Herr Stöcker ( Telefon: 05681 - 775 632; e-mail: hans-juergen.stoecker@schwalm-eder-kreis.de )
Frielendorf, Gilserberg, Morschen, Ottrau, Schrecksbach, Willingshausen - Herr Wenderoth ( Telefon: 05681 - 775 630; e-mail: bernd.wenderoth@schwalm-eder-kreis.de )
Sonderbauten Frau Meißner (Telefon: 05681 - 775 616; e-mail: heike.meissner@schwalm-eder-kreis.de ), Frau Jacob-Clobes (Telefon 05681 - 775 647; e.mail: stephanie.jacob-clobes@schwalm-eder-kreis.de ) und Herr Richter ( Telefon: 05681 - 775 615; e-mail: kai-uwe.richter@schwalm-eder-kreis.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um konkrete Rechtsauskünfte oder Akteneinsicht zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
Dies kann sein:
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
- notarieller Kaufvertrag
- Auszug aus dem Eigentümerverzeichnis des Katasterkartenwerkes
Hinweis: Mieter haben in der Regel kein berechtigtes Interesse
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Siehe dazu auch Broschüre "Nachbarrecht" (Hessisches Ministerium der Justiz ).
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Marion GustschinSachgebiet 10 - Haupt- und Ordnungsamt