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Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.
Sie können eine unbefristete Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T beantragen.
Die erste Fahrerlaubnis, mit Ausnahme der Fahrerlaubnis Klasse AM, L und T wird auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.
Spezielle Hinweise für - Kreis Schwalm-Eder-KreisErsterteilung einer Fahrerlaubnis
Kurzbeschreibung:
Die Antragsformulare erhalten Sie auf dem Bürgerbüro der für Sie zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, bei uns oder bei Ihrer Fahrschule. Der Antrag ist mit Wohnsitzbestätigung der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung einzureichen und kann von dort an die Führerscheinstelle weitergeleitet werden, dabei ist die persönliche Vorsprache erforderlich zwecks Unterschrift auf einer Kartenführerschein-Schablone.
Zum Erwerb einer Fahrerlaubnis sind - je nach beantragter Klasse - verschiedene Unterlagen vorzulegen. Auch Anforderungen an das Mindestalter der jeweiligen Klasse sind zu erfüllen.
Die folgende Übersicht nennt die Erteilungsvoraussetzungen und die jeweils benötigten Unterlagen.
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung immer vorzulegen:
1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) inkl. Kopie des vorgelegten Dokuments und
2. ein biometrisches Passfoto
Zusätzlich sind vorzulegen für die Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L und T
• Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
• Sehtestbescheinigung
Zusätzlich sind vorzulegen für die Klassen C, C1, CE und C1E
• Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste Hilfe"
• Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV
• Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV
Zusätzlich sind vorzulegen für die Klassen D, D1, DE und D1E
• Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 FeV
• Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O" für Behörden
Gebühren: 42,60 - 43,40 €
Informationen:
Bei Einreichung des Antrages bitte nicht vergessen, die Fahrschule mit vollständiger Anschrift (ggf. Stempel) anzugeben.
Die theoretische Fahrprüfung wird am PC abgelegt und ist nur in folgenden Sprachen zugelassen: deutsch, englisch, französisch, griechisch, italienisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, kroatisch, spanisch und türkisch.
Wenn die Theorieprüfung in einer der o. g. Sprachen absolviert werden soll, ist dies bei Antragstellung mitzuteilen.
Der Prüfort der praktischen Prüfung wird von der Fahrerlaubnisbehörde bestimmt und richtet sich nach dem Hauptwohnort, dem Ort der Ausbildung, dem Schulort oder dem Ort der beruflichen Tätigkeit. Ausnahmen müssen gesondert schriftlich beantragt werden.
Sollte man vor der Erteilung einer Fahrerlaubnis bereits straf- oder verkehrsrechtlich aufgefallen sein, hat die Fahrerlaubnisbehörde zu prüfen, ob eine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Dies geschieht durch Anordnung einer fachärztlichen oder medizinisch-psychologischen Untersuchung.
Der Führerschein wird nach bestandener Prüfung entweder direkt vom Prüfer ausgehändigt oder kann später bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
Verfahrensablauf
Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse stellen.
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
- Sie müssen das erforderliche Mindestalter erreicht haben
- Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein
- Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sein
- Sie müssen die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben
- Sie müssen Erste Hilfe leisten können und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringen
- Sie müssen die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllen und nachweisen
- Sie dürfen keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen
- Die weiteren Voraussetzungen richten sich je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse
Welche Unterlagen werden benötigt?
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gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Genauere Informationen finden Sie auf der Foto- Mustertafel der Bundesdruckerei.
- Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- die weiteren Unterlagen richten Sie je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse
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Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Fahrerlaubnisse der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.
- Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E werden längstens für fünf Jahre erteilt.
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit jedoch nicht verbunden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und ggf. bei den Fahrschulen.