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Erweiterung Fahrerlaubnis beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um weitere Klassen erweitern.
Die Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Klasse, die sie beantragen möchten.
- Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt.
Spezielle Hinweise für - Kreis Schwalm-Eder-KreisErweiterung einer Fahrerlaubnis
Sachbearbeiter Buchstabe Telefon-Durchwahl
Herr Hoffmann / Herr Tröller A - L
- 378
Frau Kopia M - Sc
- 373
Frau Töpfer St - Z
- 379
Frau Albrecht-Grede Allgemein
- 379
Antrag:Die Anträge zur Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis erhalten Sie auf dem Bürgerbüro der für Sie zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, bei uns oder bei Ihrer Fahrschule.
Zur Erweiterung einer Fahrerlaubnis sind – je nach beantragter Klasse – verschiedene Unterlagen vorzulegen, auch die Anforderungen an das Mindestalter sind unterschiedlich.
Die folgende Übersicht nennt die Erteilungsvoraussetzungen und die jeweils benötigten Unterlagen.
Folgende Unterlagen sind immer vorzulegen:- Antrag mit Wohnsitzbestätigung der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung der Antrag kann von dort an die Führerscheinstelle weitergeleitet werden, dabei ist die persönliche Vorsprache dort erforderlich zwecks Unterschrift auf einer Kartenführerschein-Schablone.
- Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses (nur bei persönlicher Antragsabgabe auf der Führerscheinstelle)
- Passfoto bzw. Lichtbild nach der Passverordnung vom 19.10.2007 - biometrisches Lichtbild
- Angabe der Fahrschule und des Prüfortes
- Karteikartenabschrift, falls der zu verlängernde Führerschein nicht vom Landrat des Schwalm-Eder-Kreises ausgestellt wurde
Unterlagen für Erweiterung auf die Klassen A, A1, B, BE, M, L, S und T:
(Mindestalter A1, M, L, T und S 16 Jahre, A beschränkt, B und BE 18 Jahre, A unbeschränkt 25 Jahre)- Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (entfällt, falls dieser Nachweis bei der Ersterteilung bereits vorlag)
- Sehtest eines Augenarztes oder Optikers, darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein
Unterlagen für die Erweiterung auf die Klassen C, C1, C1E, CE: :
(Mindestalter 18 Jahre)- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Gutachten eines Arztes Ihrer Wahl z. B. Hausarzt, das Gutachten darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein)
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung(Gutachten eines Augenarztes, Betriebs- oder Arbeitsmediziners, das Gutachten darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang „Erste Hilfe“ (entfällt, falls dieser Nachweis bei der Ersterteilung bereits vorlag)
Zusätzliche Unterlagen für die Ersterteilung der Klassen D, D1, D1E, DE:
( Mindestalter 21 Jahre)- Durchführung von Testverfahren hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
(das Gutachten darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein, das ärztl. Gutachten nach Anl. 5 ist nicht ausreichend) - augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (Gutachten eines Augenarztes, Betriebs- oder Arbeitsmediziners, das Gutachten darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang „Erste Hilfe“ (entfällt, falls dieser Nachweis bei der Ersterteilung bereits vorlag)
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde:Erweiterung ohne Probezeitfestsetzung = 42,60 Euro
Erweiterung mit Probezeitfestsetzung = 43,40 Euro
Sonstige Hinweise:
Die Kosten für die erforderlichen ärztlichen Gutachten sind vom Antragsteller zu tragen. Bitte berücksichtigen Sie bei Antragstellung eine Bearbeitungsdauer von mindestens zwei Wochen, da eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister eingeholt und der Führerschein durch die Bundesdruckerei in Berlin zentral hergestellt wird. Sobald er vorliegt, erteilen wir den Prüfauftrag an die jeweilige Prüforganisation. Diese verständigt Ihre Fahrschule, die Sie dann zur Prüfung anmelden kann.Falls Sie nur eine Klasse beantragt haben, wird ihnen der Führerschein nach bestandener praktischer Prüfung in der Regel vom Prüfer ausgehändigt.
Haben Sie mehr als eine Klasse beantragt, erhalten Sie vom Prüfer eine Bestätigung über die bestandene theoretische und praktische Prüfung (sog. Prüfbescheinigung).
Mit dieser Bestätigung können Sie bei uns einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung erhalten (8,70 Euro), der Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen der bestandenen Klasse/n innerhalb der BRD berechtigt.Verfahrensablauf
Sie stellen den jeweiligen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
- bisheriger Führerschein
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Nachweis Sehvermögen
Welche Gebühren fallen an?
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen bestehen je nach Antragsart.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?