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Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
Spezielle Hinweise für - Kreis Schwalm-Eder-KreisNeuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug/Verzicht/Sperre
Gesetzesgrundlage: § 20, Anlage 4 Fahrerlaubnisverordnung
Grundsätzliches:
Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgt in den ab 1999 geltenden EU-Fahrerlaubnisklassen. Der Antrag kann bereits zwei Monate vor Ablauf der gerichtlich bestimmten Sperrfrist eingereicht werden, eine Aushändigung des Führerscheins ist jedoch vor Ablauf der Sperrfrist in keinem Fall möglich.Das Gericht entscheidet im Strafverfahren nicht darüber, ob Sie nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis neu erteilt bekommen können. Es ist vielmehr Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für eine Neuerteilung, insbesondere Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, vorliegen.
Da die Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann, unterliegt einer Einzelfallprüfung, daher können hier nur allgemeine Auskünfte erteilt werden.
Antrag:
Die Anträge zur Ersterteilung Ihrer Fahrerlaubnis erhalten Sie auf dem Bürgerbüro der für Sie zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder auf der Führerscheinstelle.Folgende Unterlagen sind immer vorzulegen:
- Antrag mit Wohnsitzbestätigung der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung; Der Antrag kann von dort an die Führerscheinstelle weitergeleitet werden, dabei ist die persönliche Vorsprache dort erforderlich zwecks Unterschrift auf einer Kartenführerschein-Schablone.
- Passfoto bzw. Lichtbild nach der Passverordnung vom 19.10.2007 - biometrisches Lichtbild
- Polizeiliches Führungszeugnis (ist auf der Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu beantragen)
Zusätzliche Unterlagen für die Klassen A, A1, B, BE, AM, L und T:
Sehtest eines Augenarztes oder Optikers (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)Zusätzliche Unterlagen für die Ersterteilung der Klassen C, C1, C1E, CE:
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Gutachten eines Arztes Ihrer Wahl z. B. Hausarzt, das Gutachten darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein / falls eine MPU angeordnet wurde, kann die Untersuchung auch dort durchgeführt werden)
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (Gutachten eines Augenarztes, Betriebs- oder Arbeitsmediziners, das Gutachten darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang „Erste Hilfe“ (die Vorlage eines „Erste-Hilfe“-Lehrgangs entfällt für Altinhaber der Klasse 2)
Zusätzliche Unterlagen für die Ersterteilung der Klassen D, D1, D1E, DE:
- Durchführung von Testverfahren hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (das Gutachten darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein, das ärztl. Gutachten nach Anl. 5 ist nicht ausreichend )
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
Zusätzliche Unterlagen nach Entziehung während der Probezeit:
Nachweis über die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar für alkohol- und drogenauffällige Verkehrsanfänger (falls eine MPU erforderlich ist, sollte vor der Teilnahme am Aufbauseminars die MPU durchgeführt werden)
Achtung: Die Probezeit verlängert sich nach der Entziehung um die Restprobezeit und weitere zwei Jahre.
Zusätzliche Unterlagen nach Entziehung wegen Nichtteilnahme an einem angeordneten Aufbauseminar
Nachweis über die Teilnahme am Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahrer bzw. FahranfängerEine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) muss angeordnet werden:
- nach Entziehung aufgrund Betäubungsmittelkonsums
- Führen eines Fahrzeuges (auch Fahrrad) mit 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration und mehr
- wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss
- im Regelfall bei Entziehung wegen erhöhtem Punktestand
Eine MPU kann angeordnet werden:
- bei einer erheblichen Straftat oder Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen oder Rückschluss auf ein hohes Aggressionspotential zulassen
- bei erheblichen Verkehrszuwiderhandlungen
- wenn die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war
Eine amtsärztliche Untersuchung kann angeordnet werden:
Erkrankungen oder Mängel nach Anlage 4 oder 5 der FeVFahrerlaubnisprüfung:
Eine nochmalige Fahrerlaubnisprüfung (in Theorie und Praxis) oder Fahrschulausbildung ist nach Fahrerlaubnisverordnung vorgeschrieben, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.Gebühren:
Grundbetrag Neuerteilung ohne Probezeitfestsetzung: 154,- Euro
Grundbetrag Neuerteilung mit Probezeitfestsetzung: 154,80 EuroEventuell weitere Gebühren:
Begutachtungsanordnung für MPU oder Amtsarzt: 30,00 Euro
Ausstellung einer vorläufigen Fahrerlaubnis: 8,70 EuroDie Gemeinde- oder Stadtverwaltung erhebt eine zusätzliche Gebühr für die Bestätigung der Meldedaten/Antragsannahme.
Die Gebühr für die medizinisch-psychologische Untersuchung richtet sich nach dem Untersuchungsanlass (bei der Begutachtungsstelle zu erfragen) und ist wie die Gebühr für erforderliche ärztliche Gutachten ebenfalls selbst zu tragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
- augenärztliche Untersuchung
- bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.