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Führerschein ab 17 beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Sie können einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 für die Fahrerlaubnis Klasse B bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt. Die Fahrschulausbildung kann entsprechend eher begonnen werden.
Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung als Nachweis für die Fahrerlaubnis im Inland eine Prüfungsbescheinigung, welche längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig ist. Sie dürfen den PKW bis zu Ihrem 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Person fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie auf Antrag den europaweit gültigen EU-Kartenführerschein.
Spezielle Hinweise für - Kreis Schwalm-Eder-KreisBegleitetes Fahren ab 17 (BF 17)
Gesetzesgrundlage: § 48a Fahrerlaubnisverordnung
Der Grundgedanke des Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17) ist, mehr Fahrpraxis, Routine und Erfahrung als Teilnehmer am Straßenverkehr zu gewinnen. Die gewünschte Folge hieraus ist ein reduziertes Risiko, weniger Gefahr und dadurch auch weniger Unfälle, da gerade Fahranfänger/innen ein überdurchschnittliches Unfallrisiko haben.
BF17 gilt nur für die Klassen B und BE!
Die Antragsformulare erhalten Sie auf dem Bürgerbüro der für Sie zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, bei uns oder bei Ihrer Fahrschule. Der Antrag ist mit Wohnsitzbestätigung der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung einzureichen und kann von dort an die Führerscheinstelle weitergeleitet werden, dabei ist die persönliche Vorsprache erforderlich zwecks Unterschrift auf einer Kartenführerschein-Schablone.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung inkl. Kopie des vorgelegten Dokuments
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Benennung von mind. einer Begleitperson, die damit auch einverstanden ist, ggf. auf einem extra Beiblatt mit Kopien des Führerscheins und des Ausweises
- Zustimmung beider Eltern oder des/der allein Erziehungsberechtigten zur Teilnahme am Modell und zu den gewünschten Begleitern
- Falls mehr als drei Personen auf der BF17-Bescheinigung eingetragen werden sollen ist neben dem Antrag auch das Antragsblatt für Zusatzbegleiter auszufüllen.
Anforderungen an eine Begleitperson:
- Mindestalter: 30 Jahre
- ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR oder schweizerischen Fahrerlaubnis seit mindestens 5 Jahren
- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister
Gebühren:
Ersterteilungsantrag: 43,40 €
Zusatzantrag BF 17: 8,70 €
Kosten pro Begleiter: 8,40 €
Der Widerruf der Genehmigung kann erfolgen:
- Fahren ohne eingetragenen Begleiter
- Begleiter kann den eigenen Führerschein nicht vorweisen
- Begleiter hat mehr als 0,5 Promille Alkohol oder steht unter der Wirkung von berauschenden Mitteln (Drogen)
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 bei der jeweils für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Voraussetzungen
Für Bewerber und Bewerberinnen:
- Mindestalter 17 Jahre
- ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
Für Begleitpersonen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR - oder schweizerischen Fahrerlaubnis
- zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Unterlagen für Antragsteller und Antragsstellerinnen:
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis beziehungsweise Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
- Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten
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Unterlagen für Begleitpersonen:
- Antragsformular für jede Begleitperson
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Kopie des gültigen Führerscheins
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Unterlagen für Antragsteller und Antragsstellerinnen:
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.
Die Prüfungsbescheinigung ist längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.
Rechtsgrundlage
- § 6e des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
- § 48a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Was sollte ich noch wissen?
Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Kreis Schwalm-Eder-Kreis - Frau Gisela Carp
- Kreis Schwalm-Eder-Kreis - Frau Alexandra Heß
- Kreis Schwalm-Eder-Kreis - Herr Matthias Hoffmann
- Kreis Schwalm-Eder-Kreis - Herr Ralf Otto
- Kreis Schwalm-Eder-Kreis - Herr Bodo Riemenschneider
- Kreis Schwalm-Eder-Kreis - Frau Steffi Trescher
- Lena VollbrechtSachgebiet 10 - Haupt- und Ordnungsamt