Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Fahrerlaubnis Klasse B erweitern. Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen, sofern die zulässige Gesamtmasse 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Dafür absolvieren Sie die entsprechende Fahrerschulung nach Anlage 7a (Schlüsselzahl B96) oder 7b (Schlüsselzahl B196) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

    Spezielle Hinweise für - Kreis Schwalm-Eder-Kreis

    Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

    Kurzbeschreibung:

    Die Antragsformulare erhalten Sie auf dem Bürgerbüro der für Sie zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, bei uns oder bei Ihrer Fahrschule. Der Antrag ist mit Wohnsitzbestätigung der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung einzureichen und kann von dort an die Führerscheinstelle weitergeleitet werden, dabei ist die persönliche Vorsprache erforderlich zwecks Unterschrift auf einer Kartenführerschein-Schablone.

    Zum Erwerb einer Fahrerlaubnis sind - je nach beantragter Klasse - verschiedene Unterlagen vorzulegen. Auch Anforderungen an das Mindestalter der jeweiligen Klasse sind zu erfüllen.

    Die folgende Übersicht nennt die Erteilungsvoraussetzungen und die jeweils benötigten Unterlagen.

    Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung immer vorzulegen:

    1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) inkl. Kopie des vorgelegten Dokuments und

    2. ein biometrisches Passfoto

    Zusätzlich sind vorzulegen für die Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L und T

    • Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort"

    • Sehtestbescheinigung

    Zusätzlich sind vorzulegen für die Klassen C, C1, CE und C1E

    • Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste Hilfe"

    • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV

    • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV

    Zusätzlich sind vorzulegen für die Klassen D, D1, DE und D1E

    • Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 FeV

    • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O" für Behörden

     

    Gebühren: 42,60 - 43,40 €

    Informationen:

    Bei Einreichung des Antrages bitte nicht vergessen, die Fahrschule mit vollständiger Anschrift (ggf. Stempel) anzugeben.

    Die theoretische Fahrprüfung wird am PC abgelegt und ist nur in folgenden Sprachen zugelassen: deutsch, englisch, französisch, griechisch, italienisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, kroatisch, spanisch und türkisch.

    Wenn die Theorieprüfung in einer der o. g. Sprachen absolviert werden soll, ist dies bei Antragstellung mitzuteilen.

    Der Prüfort der praktischen Prüfung wird von der Fahrerlaubnisbehörde bestimmt und richtet sich nach dem Hauptwohnort, dem Ort der Ausbildung, dem Schulort oder dem Ort der beruflichen Tätigkeit. Ausnahmen müssen gesondert schriftlich beantragt werden.

    Sollte man vor der Erteilung einer Fahrerlaubnis bereits straf- oder verkehrsrechtlich aufgefallen sein, hat die Fahrerlaubnisbehörde zu prüfen, ob eine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Dies geschieht durch Anordnung einer fachärztlichen oder medizinisch-psychologischen Untersuchung.

    Der Führerschein wird nach bestandener Prüfung entweder direkt vom Prüfer ausgehändigt oder kann später bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.

     

     

  • Voraussetzungen

    Für die Erweiterung um die Schlüsselzahl 96:

    • Sie müssen mindestens 18, im Falle des begleitenden Fahrens 17 Jahre alt sei
    • Sie müssen eine Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden absolviert haben und nachwiesen können (mind. 2,5 Stunden theoretische Schulung, mind. 3,5 Stunden praktische Schulung)
    • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllen


    Für die Erweiterung um Schlüsselzahl 196:

    • Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein
    • Sie müssen mindestens fünf Jahre im Besitz der Klasse B gewesen sein
    • Sie müssen neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Unterrichtseinheiten Theorie und fünf Unterrichtseinheiten Praxis) absolvieren und nachwiesen können
    • Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis/Pass, ggf. mit Meldebescheinigung
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
    • Teilnahmebescheinigung Fahrerschulung nach Anlage 7 a (Schlüsselzahl 96) oder nach Anlage 7b FeV (Schlüsselzahl 196)
    • gültiger Führerschein
    • ggf. Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle.