Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Schwalm-Eder-Kreis

    Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

    Gesetzesgrundlage: §§ 26, 27 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)  

    Kurzbeschreibung:

    Die Anträge zur Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung  oder bei uns. 

    Seit Änderung des Fahrerlaubnisrechts zum 01.01.1999 berechtigen die von der Bundeswehr, dem Bundesgrenzschutz und der Polizei erteilten Dienstfahrerlaubnisse nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Der Inhaber der Dienstfahrerlaubnis darf von ihr nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch machen. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist der Dienstführerschein einzuziehen. Beantragt der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis während der Dauer des Dienstverhältnisses die Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis, kann ihm die allgemeine Fahrerlaubnis unter erleichterten Bedingungen (ohne Befähigungsprüfung oder Vorlage ärztlicher Gutachten) erteilt werden.

    Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Antrag mit Wohnsitzbestätigung der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, der Antrag wird von dort an die Führerscheinstelle weitergeleitet
    • Passfoto bzw. Lichtbild nach der Passverordnung vom 19.10.2007 - biometrisches Lichtbild
    • Kopie Ihres zivilen Führerscheines 
      Wurde der bisherige zivile Führerschein nicht vom Landrat des Schwalm-Eder-Kreises ausgestellt, ist eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde anzufordern.
    • beglaubigte Kopie Ihres Dienstführerscheins
      Bei beendigtem Dienstverhältnis ist eine Bescheinigung über die erteilte Fahrerlaubnis mit Angabe über den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses vorzulegen.
      Außerdem sind entsprechende ärztliche Nachweise für die Umschreibung der C- und D-Klassen vorzulegen.

    Gebühren:
    Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis ohne Festsetzung einer Probezeit: 42,60 Euro
    Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis ohne Probezeit: 43,40 Euro

    Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung erhebt eine zusätzliche Gebühr für die Bestätigung der Meldedaten/Antragsannahme. 

    Sonstige Hinweise:
    Bitte berücksichtigen Sie bei Antragstellung eine Bearbeitungszeit von ca. drei Wochen, da eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister eingeholt und der Führerschein durch die Bundesdruckerei in Berlin zentral hergestellt wird. Sobald er vorliegt, wird er zur Abholung an die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung weitergeleitet.
    Hiervon werden Sie schriftlich benachrichtigt, wenn Sie wünschen, ist die Abholung auch hier persönlich mit Personalausweis oder Reisepass aber auch durch Bevollmächtigte möglich. Bevollmächtigte benötigen eine schriftliche Vollmacht sowie Ihren Pass oder Personalausweis und müssen sich selbst durch ein Ausweisdokument legitimieren können.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • Dienstführerschein  oder Bescheinigung der Dienststelle  über die erteilte(n) Dienstfahrerlaubnisklasse(n)
    • aktuelles  Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der   Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Rechtsgrundlage