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Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Leistungsbeschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Marion GustschinSachgebiet 10 - Haupt- und Ordnungsamt
- Sarah KollerSachgebiet 10 - Haupt- und Ordnungsamt
- Martina PfaarSachgebiet 10 - Haupt- und Ordnungsamt
- Lena VollbrechtSachgebiet 10 - Haupt- und Ordnungsamt