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Zweitwohnung / Nebenwohnung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Marion GustschinSachgebiet 10 - Haupt- und Ordnungsamt
- Sarah KollerSachgebiet 10 - Haupt- und Ordnungsamt
- Martina PfaarSachgebiet 10 - Haupt- und Ordnungsamt
- Lena VollbrechtSachgebiet 10 - Haupt- und Ordnungsamt