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Bauberatung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
- Sie wollen anbauen, umbauen, ausbauen oder neu bauen?
- Sie wollen ein Gebäude oder Gebäudeteile umnutzen?
- Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen und wollen wissen, in welcher Form dieses bebaubar ist?
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Sie brauchen Auskünfte zu den Festsetzungen eines Bebauungsplans?
Spezielle Hinweise für - Kreis Schwalm-Eder-KreisZuständigkeitsbereiche
Fritzlar, Gudensberg, Niedenstein - Herr Noske (Telefon: 05681 - 775 626; e-mail: jochen.noske@schwalm-eder-kreis.de )
Bad Zwesten, Edermünde, Knüllwald - Frau Nagel (Telefon: 05681 - 775 621; e-mail: ulrike.nagel@schwalm-eder-kreis.de
Guxhagen, Körle, Melsungen, Spangenberg - Frau Altrichter (Telefon: 05681 - 775 627; e-mail: tanja.altrichter@schwalm-eder-kreis.de )
Homberg, Malsfeld, Neuental, Wabern - Herr Rininsland ( Telefon: 05681 - 775 628; e-mail: dieter.rininsland@schwalm-eder-kreis.de )
Borken, Neukirchen, Oberaula, Schwarzenborn - Frau Erfurt ( Telefon: 05681 - 775 633; e-mail: julia.erfurt@schwalm-eder-kreis.de )
Felsberg, Jesberg, Schwalmstadt - Herr Stöcker ( Telefon: 05681 - 775 632; e-mail: hans-juergen.stoecker@schwalm-eder-kreis.de )
Frielendorf, Gilserberg, Morschen, Ottrau, Schrecksbach, Willingshausen - Herr Wenderoth ( Telefon: 05681 - 775 630; e-mail: bernd.wenderoth@schwalm-eder-kreis.de )
Sonderbauten Frau Meißner (Telefon: 05681 - 775 616; e-mail: heike.meissner@schwalm-eder-kreis.de ), Frau Jacob-Clobes (Telefon 05681 - 775 647; e.mail: stephanie.jacob-clobes@schwalm-eder-kreis.de ) und Herr Richter ( Telefon: 05681 - 775 615; e-mail: kai-uwe.richter@schwalm-eder-kreis.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je konkreter Ihre Anfrage ist, umso detailliertere Unterlagen benötigen Sie. Auch hierüber werden Sie beim ersten Beratungsgespräch unterrichtet.
Welche Gebühren fallen an?
Für Bauberatungen in Verfahren, die nicht mit einem gebührenpflichtigen Bescheid abgeschlossen werden, können ab der zweiten Viertelstunde Gebühren nach Zeitaufwand anfallen. Die erste Viertelstunde ist gebührenfrei.
Was sollte ich noch wissen?
Auf die Möglichkeit der Bauvoranfrage wird hingewiesen. Im Rahmen der Bauvoranfrage kann über bestimmte Fragen bereits schon vor einem förmlichen Verfahren entschieden werden. Diese Entscheidung ist für sich anschließende Genehmigungsverfahren bindend.