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Erklärung Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.niedenstein.de veröffentlichte Website der Stadt Niedenstein
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites, Webanwendungen und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 4. April 2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Alternativtexte
- Beschreibung
- Alternativtexte enthalten keine Informationen zu Verlinkungen, die hinter dem Bild liegen.
- Die verwendeten Bilder, Grafiken und Objekte haben keinen Alternativtext.
- Maßnahme
Die Alternativtexte werden überarbeitet bzw. ergänzt.
Video
- Beschreibung
Es stehen keine Untertitel zur Verfügung und es erfolgte keine Transkription.
Strukturelemente
- Beschreibung
- Auf einigen Seiten existieren Leerzeilen, die den Lesefluss von Screenreadern unterbrechen könnten.
- Teile von Text stehen in keinem Strukturelement und können daher ggf. nicht von Screenreadern ausgelesen werden.
- Maßnahme
Die Strukturelemente auf der gesamten Webseite werden überarbeitet.
Nicht barrierefreie Dokumente
- Beschreibung
Die Dokumente auf der Webseite sind nicht barrierefrei. Insbesondere PDF-Dokumente sind teilweise nicht zugänglich für Screenreader. - Maßnahme
Die auf der Webseite bereitgestellten Dokumente werden schrittweise überarbeitet und zugänglich gemacht.
- Barrierefreie Alternative
Für PDF-Dokumente werden die Alternativtexte erarbeitet bzw. ergänzt.
Benutzung von Farbe
- Beschreibung
Nicht alle Farben und Kontraste ensprechen den Vorgaben. - Maßnahme
Anpassung von Kontrasten – soweit es mit dem corporate design vereinbar ist.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04.04.2025 erstellt und zuletzt am 04.04.2025 überprüft und aktualisiert.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie eine unserer Kontaktstellen an. Sie können uns eine Barriere auch über das Formular "Barriere melden" mitteilen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
Kontakt
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