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Bauleitplanung Niedenstein, Stadtteil Wichdorf, Niedensteiner Straße
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 34 Abs. 4 Nr. 3
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17.11.2022 den Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 gefasst.
Das Verfahren zur Ergänzungssatzung soll gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 und 3 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.
Gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst in der Gemarkung Wichdorf in der Flur 2 die Flurstücke 100/40, 101/40 tlw., 98/40 tlw., 87/39, 88/39 tlw., 38/0 tlw., 23/2, 82/23, 21/1 tlw., 18/0 tlw., 17/0 tlw., 79/16 tlw., 80/16, 15/0, 14/0 tlw. und 13/0 teilweise.
Geltungsbereich
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Ergänzungssatzung kann kurzfristig eine bedarfsgerechte Baumöglichkeit geschaffen werden, wobei zeitaufwändige Bebauungsplanverfahren unterbleiben. Mit der Ergänzungssatzung bleibt die städtebauliche Ordnung gewahrt.
Im Bereich des Satzungsgebietes sind im östlichen Bereich der Niedensteiner Straße drei Grundstücke und im westlichen Bereich zwei Grundstücke bebaut. Die Bebauung dient vorrangig dem Wohnen. Die Grundstücke sind über die Niedensteiner Straße erschlossen.
Durch die Ergänzungssatzung können im Bereich der Teilfläche 1 sechs und im Bereich der Teilfläche 2 drei zusätzliche Wohnbauplätze geschaffen werden. Eine Bebauung der Flächen führt zur Abrundung der bebauten Ortslage sowie zur Schließung von Baulücken entlang der Niedensteiner Straße im Stadtteil Wichdorf. Die geplante Bebauung kann in die vorhandene Gebietsstruktur ortsgerecht eingebunden werden.
Eine negative Beeinflussung des Orts- und Landschaftsbildes ist nicht erkennbar. Zur Wahrung des Ortsbildes ist eine zukünftige Bebauung an vorhandene Baustrukturen (z.B. Gebäudegröße und –umfang, Dachneigung) anzupassen.
Auf Grund der topografischen Verhältnisse sind in Folge von Bebauung keine nennenswerten Geländeveränderungen zu erwarten.
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 (2) Satz 1 Nr. 2
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16.11.2023 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Niedensteiner Straße“ sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 34 (6) Satz 1 in Verbindung mit § 13 (2) Satz 1 Nr. 2 beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf der Ergänzungssatzung „Niedensteiner Straße“ mit Begründung in der Zeit vom 09.02.2024 bis einschließlich 11.03.2024 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) beim Magistrat der Stadt Niedenstein unter der Besucheranschrift:
während der Dienststunden
Montag Von 08:30 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch Von 07:30 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag Von 14:00 bis 18:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Dienstags und freitags kann eine Einsicht nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen!
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Niedenstein unter der oben genannten Besucheranschrift während der Sprechzeiten abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung gem. § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Niedenstein, den 31.01.2024
Magistrat der Stadt Niedenstein
gez. Frank Grunewald
Bürgermeister
- Amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 (2) Satz 1 Nr. 2
- Entwurf der Ergänzungssatzung Niedensteiner Straße nach § 34 Abs. 4 Nr. 3
Bereitstellungstag: 07.02.2024