- Digitaler Service
- Rathaus
- Leben und Wohnen
- Freizeit und Tourismus
Schiedsmann und Ortsgericht
Ortsgericht
Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffinnen bzw. Ortsgerichtsschöffen bestellt.
Die Aufgaben eines Ortsgerichts sind:
- Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
- Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
- Sicherung des Nachlasses
- Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen
- Schätzungen
Niedenstein unterteilt sich in zwei Ortsgerichte:
Ortsgericht Niedenstein I
Das Ortsgericht Niedenstein I ist zuständig für die Ortsteile Niedenstein, Ermetheis und Wichdorf.
Ortsgericht Niedenstein II
Das Ortsgericht Niedenstein II ist zuständig für die Ortsteile Metze und Kirchberg.
Schiedsmann
Die Schiedsmänner übernehmen ehrenamtlich die Aufgaben des Schiedsamts. Dieses wird von einer Gemeinde zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten eingerichtet. Unser Schiedsmann wurde entsprechend über verschiedene Fortbildungen geschult und steht Ihnen mit seinem Wissen zu Rat zur Seite.