Niedenstein

"Gemeinsam für ein Attraktives Niedenstein"

Bürgermeister Frank Grunewald

Schiedsmann und Ortsgericht

Ortsgericht

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffinnen bzw. Ortsgerichtsschöffen bestellt.

Die Aufgaben eines Ortsgerichts sind:

  •         Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  •         Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
  •         Sicherung des Nachlasses
  •         Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  •         Schätzungen

Niedenstein unterteilt sich in zwei Ortsgerichte:

Ortsgericht Niedenstein I

Das Ortsgericht Niedenstein I ist zuständig für die Ortsteile Niedenstein, Ermetheis und Wichdorf.

Ortsgerichtsvorsteher Klaus Schröder

Lettenbergstraße 2

Büro Langenbergstraße

34305 Niedenstein

+49 5624 920928

Stellv. Ortsgerichtsvorsteher Detlef Berger

Herderstr. 9

34305 Niedenstein

+49 5624 2421

Ortsgericht Niedenstein II

Das Ortsgericht Niedenstein II ist zuständig für die Ortsteile Metze und Kirchberg.

Ortsgerichtsvorsteher Michael Stössel

Akazienweg 1

34305 Niedenstein

+49 5603 910193

Stellv. Ortsgerichtsvorsteher Herbert Kimm

Emstalstr. 4

34305 Niedenstein

+49 5603 3164

Schiedsmann

Die Schiedsmänner übernehmen ehrenamtlich die Aufgaben des Schiedsamts. Dieses wird von einer Gemeinde zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten eingerichtet.  Unser Schiedsmann wurde entsprechend über verschiedene Fortbildungen geschult und steht Ihnen mit seinem Wissen zu Rat zur Seite.

Jürgen Finis

An der Linde 8

34305 Niedenstein

+49 5624 2399

+49 5603 6395